Parkraumbewirtschaftung

PARKPLATZ POST:


Am Parkplatz POST stehen der Öffentlichkeit 107 Parkplätze in der Zeit von Samstag bis Sonntag (0.00 - 24.00 Uhr) sowie an gesetzlichen Feiertagen GRATIS zur Verfügung.

Ein Parken von Montag (0.00 Uhr) bis Freitag (24.00 Uhr) ist nur mit einer Berechtigung möglich!
Gerne nehmen wir Ihren Antrag auf Ausstellung einer Parkberechtigung für den Parkplatz POST entgegen - Info unter 03332/603-130!.

Parkmöglichkeiten bestehen auch in der Kurzparkzone - nähere Infos siehe unten!

KURZPARKZONE:


Die Kurzparkzone gilt mit einer Parkdauer von 120 Minuten.
Von Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr bzw. 14.00 – 18.00 Uhr
Samstag von: 
8.00 – 12.00 Uhr.

Die Kurzparkzone gilt nicht für:
• Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr und der Kanalwartung (§§ 26, 26a und 27 StVO)

• Fahrzeuge, die von Ärzten bei einer Fahrt zur Leistung ärztlicher Hilfe gelenkt werden, sofern sie beim Parken mit einer Tafel gemäß § 24 Abs. 5 StVO gekennzeichnet sind

• Fahrzeuge, die von dauernd stark gehbehinderten Personen abgestellt werden oder in denen solche Personen gemäß § 29b Abs. 3 StVO befördert werden, wenn die Fahrzeuge mit dem Ausweis gemäß § 29b Abs. 1 oder 5 StVO gekennzeichnet sind

• Fahrzeuge, die für den Bund, eine andere Gebietskörperschaft oder einen Gemeinde-verband zugelassen sind, ausgenommen Personenkraftwagen

• ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Hybridantrieb, deren Batterie zusätzlich über das Stromnetz extern geladen werden kann („Plug-in-Hybrid“), sofern die Fahrzeuge jeweils mit der von der Stadt Hartberg auf Antrag ausgestellten Plakette oder mit neuem KFZ-Kennzeichen mit grüner Schrift gekennzeichnet sind oder sichtlich mit einer von einer österreichischen bzw. innerhalb der europäischen Union befindlichen Behörde ausgestellter Kennzeichnung/Plakette versehen sind .

Die innerhalb dieser Zone verordneten und kundgemachten Parkverbote sowie Halte- und Parkverbote bleiben aufrecht.




Ausnahmegenehmigungen für Kurzparkzonen gibt es für:


• Alle innerhalb des Kurzparkzonengebietes wohnenden Hartbergerinnen und Hartberger

• UnternehmerInnen mit Standort innerhalb des Kurzparkzonengebietes

• DienstnehmerInnen, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.



Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden:
Bürgerservice der Stadtgemeinde Hartberg
Hauptplatz 10, 8230 Hartberg 

Mo. Di. u. Mi. von 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und von 13:30 – 16:00 Uhr
Do von 07:30 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 17:00 Uhr
Fr von 07:30 – 12:30 Uhr