Radfahren & E-Biken in Hartberg

Mit dem Fahrrad durch Hartberg

Neben der Möglichkeit den innerstädtischen „Shared Space“ durch die Wiener Straße, über den Hauptplatz und die Kirchengasse mit dem Fahrrad zu wählen, gibt es in Hartberg die Möglichkeit die behördlich verordneten Radwege, welche mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind, zu nutzen.

Landesradrouten sind mit grünen Schildern gekennzeichnet und führen meist über Gemeinde- und Landesstraßen. Mit dem Fahrrad nicht befahren werden dürfen laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft durch Markierungen und Randsteine abgegrenzte Gehsteige. Um die Sicherheit der Fußgänger auf den Gehsteigen zu gewährleisten, unterliegen diese einer genauen Definition und können erst ab einer Breite von mind. 2,50 m als Fuß - und Radweg von der Behörde als „Radweg“ verordnet und geführt werden.

Aktuell betroffen ist hier der R57, der bis dato über den Gehsteig entlang der B54 führte. Um den behördlich korrekten Weg der Bundesstraße B54 für diese Radroute zu umgehen, empfehlen wir den verordneten Radweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite entlang der B54 zu wählen oder den „Shared Space“ durch die Innenstadt zu nutzen, welcher Fahrräder auch in der Fußgängerzone erlaubt und die Einbahnregelung in der Kirchengasse für Radfahrer außer Kraft setzt.