Studierendenförderung
Richtlinien für Ansuchen Studierendenförderung
Ausnahme Sommersemester 2020: Für das Sommersemester 2020 ist aufgrund der Covid-19-Krise der Nachweis eines Studienerfolges anhand von ECTS Punkten nicht erforderlich, da das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung das Sommersemester 2020 als „neutrales Semester“ eingestuft hat