Heizkostenzuschuss 2018/2019

 

Heizkostenzuschuss für den Winter 2018/2019

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2018/2019 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,-- für alle Heizungsanlagen  angewiesen.

Die Förderaktion beginnt am 17. Serptember 2018 und dauert bis 21. Dezember 2018.

Anträge können ab sofort im Rathaus, Meldeamt - Bürgerservice eingebracht werden.

Bitte Nachweise der letzten Pension, unselbständiger Erwerbstätigkeit, Familienbeihilfe, erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Alimentationszahlungen für Kinder, usw. mitbringen.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Antragsteller und eventuelle im Haushalt lebende Personen zumindest seit 1. September 2018 den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben. 

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die einen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben (Hauptmietvertrag).

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:

für Ein-Personen Haushalte .....................................................................€ 1.238,00

für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften .....................................€ 1.856,00

für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind ..€    371,00

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Wer Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 01.10.2018 wurde beschlossen, dass auch die Stadtgemeinde Hartberg einen Einmalzuschuss in der Höhe von € 100.-- gewährt. 

Einen gesonderten Antrag auf Heizkostenzuschuss ist nicht zu stellen.

Erstellt am 27. September 2018 von Fandler Karl