Revision des Örtlichen Entwicklungskonzepts und des Flächenwidmungsplans

Überarbeitetes Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan – Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme

Sowohl das Örtliche Entwicklungskonzept als auch der Flächenwidmungsplan wurden überarbeitet. Laut Gemeinderatsbeschluss liegen die Entwürfe des Örtlichen Entwicklungskonzepts sowie des Flächenwidmungsplans (inklusive dazugehörigem Wortlaut, Erläuterungsbericht, Bebauungsplanzonierung, Flächenbilanz und Baulandmobilisierung)

vom 8. April bis zum 14. Juni 2019

im Rathaus, Stadtbauamt

 

während der Parteienverkehrszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

 

Innerhalb dieser Auflagefrist kann jeder/jede GemeindebewohnerIn sowie jede physische oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftliche Einwendungen, die eine Begründung enthalten müssen, beim Gemeindeamt einbringen.

Erstellt am 4. April 2019