Heizkostenzuschuss 2019/2020

Heizkostenzuschuss für den Winter 2019/2020

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2019/2020 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,-- für alle Heizungsanlagen  angewiesen.

Die Förderaktion beginnt am 01. Oktober 2019 und dauert bis 20. Dezember 2019.

Anträge können ab sofort im Rathaus, Meldeamt - Bürgerservice eingebracht werden.

Bitte Nachweise der letzten Pension, unselbständiger Erwerbstätigkeit, Familienbeihilfe, erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Alimentationszahlungen für Kinder, usw. mitbringen. 

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Antragsteller und eventuelle im Haushalt lebende Personen zumindest seit 1. September 2019 den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die einen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben (Hauptmietvertrag).

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:

für Ein-Personen Haushalte  € 1.259,00

für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften           € 1.889,00

für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind €       378,00 

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

AsylwerberInnen haben keinen Anspruch.

Wer Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hartberg hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 beschlossen, einen Einmalzuschuss von € 100,00 jenen Personen zu gewähren, die die Richtlinien vom Land Steiermark erfüllen. Ein weiterer Antrag ist nicht zu stellen.   

Erstellt am 1. Oktober 2019 von Fandler Karl