Bundespräsidentenwahl 2022

INFORMATIONEN ZUR BUNDESPRÄSIDENTENWAHL AM 9. OKTOBER 2022

Am 9. Oktober findet die Bundespräsidentenwahl 2022 statt. Wir haben für Sie wichtige Informationen rund um Wahlberechtigung, Wahlinformation, Wählen mit Wahlkarte und einen möglichen zweiten Wahlgang zusammengefasst. 

Wer ist bei der Wahl des Bundespräsidenten 2022 wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und die am Stichtag (09. August 2022) ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten. Außerdem dürfen keine Wahlausschließungsgründe vorliegen und Sie müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wann bekomme ich eine Wahlinformation?

Mitte September erhält jede Wählerin und jeder Wähler eine amtliche Wahlinformation durch die Post zugestellt. Mit dieser amtlichen Wahlinformation werden Sie über die Möglichkeit der Stimmabgabe informiert.

Was soll ich ins Wahllokal mitbringen?

Nehmen Sie zur Wahl bitte den gekennzeichneten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und ein Ausweisdokument mit. Sie unterstützen damit die zügige Arbeit der Wahlbehörde und helfen Wartezeiten zu verkürzen.

Wahllokale

 Die Wahllokale in der Gemeinde Hartberg

 

 Gemeindewahlbehörde und Wahlsprengel 1 – Innere Stadt

Rathaus, Konferenzzimmer, 1. Stock

Hauptplatz 10

Wahlzeit: 7.00 bis 13.00 Uhr

 

Wahlsprengel 2 – Grazer Vorstadt                        Wahlsprengel 3 – Ungarvorstadt

MS Gerlitz                                                                     Edelweißhalle

Europaplatz 2                                                              Wiesengasse 39

Wahlzeit: 7.00 bis 13.00 Uhr                                    Wahlzeit: 7.00 bis 13.00 Uhr

 

Wahlsprengel 4 – Hartberg Südost                        Wahlsprengel 5 – Angersiedlung

BFI-Ausbildungszentrum                                         Kindergarten 2

Weidenstraße 3                                                         Angerstraße 10

Wahlzeit: 7.00 bis 12.00 Uhr                                    Wahlzeit: 7.00 bis 13.00 Uhr

 

Wahlsprengel 6 – Eggendorf                                  Wahlsprengel 7 – Habersdorf

Eggendorfwirt (ehem. GH Zettl)                            Jugendraum

Eggendorfer Straße 182                                           Rohrfeldstraße 5

Wahlzeit: 8.00 bis 13.00 Uhr                                    Wahlzeit: 9.00 bis 12.00 Uhr

 

Wahlsprengel 8 – Safenau                                      Wahlsprengel 9 – Seniorenhaus Menda

Tennishaus                                                                  Seniorenhaus Menda

Safenauer Straße 91                                                Am Sonnenhang 1

Wahlzeit: 8.00 bis 12.00 Uhr                                    Wahlzeit: 8.00 bis 12.00 Uhr

                                                                                 

Wahlsprengel 10 – Ring  

Lehrlingshaus Hartberg, Eingang Internat                                      

Franz-Schmidt-Gasse 7                                                                    

Wahlzeit: 8.00 bis 12.00 Uhr  

 

Ich kann am Wahltag mein Wahllokal nicht aufsuchen und möchte wählen gehen. Wie geht das?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme österreichweit in jedem Wahllokal abgeben oder an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. Wahlkarten können ab ca. Mitte September bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.

  • Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich in Ihrem Wahllokal in Hartberg am Wahltag Ihre Stimme abgeben.
  • Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten können keinesfalls ausgestellt werden.

 

 

Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?

Schriftlich 

  • bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 05. Oktober 2022) mit der personalisierten Anforderungskarte Ihrer Wahlinformation, auch per Telefax, per E-Mail oder online über www.wahlkartenantrag.at
  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 07. Oktober 2022, 12:00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 07. Oktober 2022, 12:00 Uhr). Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden!

Was brauch ich bei der Antragstellung für eine Wahlkarte?

 

  • Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
  • Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität: Angabe der Passnummer sowie Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
  • Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Krankheit, Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte für einen möglichen zweiten Wahlgang?

 

  • Grundsätzlich gelten dafür dieselben Regeln wie beim ersten Wahlgang am 09. Oktober 2022 (schriftliche Beantragung bis Mittwoch 02. November 2022; mündliche Beantragung - nicht telefonisch - bis Freitag 04. November 2022, 12.00 Uhr).
  • Insbesondere für den Fall, dass Sie von Ende Oktober 2022 bis zum Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang (06. November 2022) durchgehend ortsabwesend sind, können Sie gleichzeitig mit der Wahlkarte für den ersten Wahlgang auch eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen. Bei dieser Form der Antragstellung befindet sich in der Wahlkarte für den zweiten Wahlgang ein "leerer amtlicher Stimmzettel", in dem von Ihnen der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist.

 

Erstellt am 12. September 2022 von Fandler Karl