Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für den Winter 2025/2026


Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2025/2026 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 340,-- für alle Heizungsanlagen angewiesen.

Die Förderaktion beginnt am 16. Oktober 2025 und dauert bis 27. Februar 2026.


Anträge können ab sofort im Rathaus, Meldeamt - Bürgerservice eingebracht werden.

Bitte Nachweise der letzten Pension, unselbständiger Erwerbstätigkeit, Familienbeihilfe, erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Alimentationszahlungen für Kinder, Heizkosten, usw. mitbringen. 

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Antragsteller und eventuelle im Haushalt lebende Personen mindestens seit fünf Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind. 

Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen. 

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine „Wohnunterstützung“ in der Heizsaison (Oktober 2025 – März 2026) beziehen.


Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:

für Einpersonenhaushalte € 1.661,00
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00  
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 498,00              

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Drittstaatsangehörige, Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen. Minderjährige sind von der Antragstellung ebenfalls ausgeschlossen.


Wer Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.

 

Erstellt am 17. Oktober 2025 von Grill Thomas, BEd