Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für den Winter 2026/2027


Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2026/2027 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 340,-- für alle Heizungsanlagen angewiesen.

Die Förderaktion beginnt am 1. Oktober 2026 und dauert bis 26. Februar 2027. 

Anträge können ab sofort im Rathaus, Meldeamt - Bürgerservice eingebracht werden.
Bitte Nachweise bei Pensionen (Jahreslohnzettel (L16 PVA Graz) für das vorangegangene Kalenderjahr), unselbständiger Erwerbstätigkeit, Familienbeihilfe, erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Alimentationszahlungen für Kinder, Heizkosten, usw. mitbringen. 

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Antragsteller und eventuelle im Haushalt lebende Personen mindestens seit fünf Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 24. September 2026 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind. 

Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten (Rechnung) sowie die entsprechenden Zahlungsbelege vorlegen.

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine „Wohnunterstützung“ in der Heizsaison (Oktober 2026 – März 2027) beziehen. 

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:

für Einpersonenhaushalte € 1.827,00
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.741,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 548,00

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Drittstaatsangehörige, Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen. Minderjährige sind von der Antragstellung ebenfalls ausgeschlossen.

Wer Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.

 

 

Erstellt am 1. Oktober 2026