Bei der Europawahl am 09. Juni 2024 sind alle Männer und Frauen wahlberechtigt, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet
- und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben
- sowie vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auch alle jene Männer und Frauen, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben,
- sowie alle Unionsbürger, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen und ihren Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde haben.
Wählen können Sie
- im Wahllokal: In der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes. Werden Sie voraussichtlich nicht im Wahllokal wählen können, so beantragen Sie bitte gleich Ihre Wahlkarte.
- mit Wahlkarte im Inland: Mit Ihrer Wahlkarte wählen Sie im Inland je nach Wunsch in einem dafür vorgesehenen Wahllokal in Österreich oder portofrei mittels Briefwahl.
- mit Wahlkarte im Ausland: Mit der Wahlkarte können Sie Ihre Stimme per Briefwahl portofrei abgeben.
Der Stichtag für die Europawahl ist der 26. März 2024