Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein fundamentales Anliegen. Unsere Gemeinde speichert und verarbeitet Ihre Daten - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - nur in dem für die Verwaltung unbedingt erforderlichen Umfang, ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003, DSG, etc.). Wir beachten dabei folgende Grundsätze:

Grundrecht auf Datenschutz
Datenschutz ist Ihr Grundrecht. Daraus folgt unter anderem, dass Sie einen Anspruch auf diskreten Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten haben.

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nur in jenen Fällen an Dritte weitergegeben oder für einen anderen als den ursprünglichen Ermittlungszweck verwendet, in denen wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

TLS-Verschlüsselung mit https
Wir verwenden https um Daten abhörsicher im Internet zu übertragen (Datenschutz durch Technikgestaltung Artikel 25 Absatz 1 DSGVO). Durch den Einsatz von TLS (Transport Layer Security), einem Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet können wir den Schutz vertraulicher Daten sicherstellen. Sie erkennen die Benutzung dieser Absicherung der Datenübertragung am kleinen Schloßsymbol links oben im Browser und der Verwendung des Schemas https (anstatt http) als Teil unserer Internetadresse.

Cookies
Um unsere Website optimal auf die Bedürfnisse unserer Bürger auszurichten,  verwenden wir Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen und dienen der Wiedererkennung Ihres Browsers. Sollte dies nicht erwünscht sein, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass er dies nur im Einzelfall erlaubt. Wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktivieren, kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein. Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen.

Online-Formulare
Die Gemeinde stellt auf der Homepage eine Reihe von Online-Formularen für eine bequeme elektronische Antragstellung im Rahmen von behördlichen Verfahren, Bestellung kommunaler Dienstleistungen, Anmeldung zu Services der Gemeinde und für weitere Anliegen an die Gemeinde zur Verfügung. Die Nutzung dieser Online-Formulare und die damit verbundene elektronische Erfassung der für den jeweiligen Vorgang benötigten – teilweise personenbezogenen – Daten erfolgt freiwillig und stellt nur eine von mehreren Möglichkeiten für Anbringen an die Gemeinde dar (wie beispielsweise eine persönliche Antragstellung vor Ort zu den Öffnungszeiten der jeweils zuständigen Dienststelle).

Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung der mit den Online-Formularen von Ihnen erfassten Daten ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Art. 6 DSGVO erfolgt.

Links zu anderen Homepages
Diese Homepage enthält Links zu anderen Homepages. Die Gemeinde ist für die Datenschutz-Policies oder den Inhalt anderer Homepages nicht verantwortlich.

Verwendung von Plugins (Facebook, Twitter, Instagram etc.)
Facebook (Fa. Facebook Ireland Limited, Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2 Ireland)  und andere Anbieter speichern die Daten, um die Nutzung der Webseite Ihrem Nutzer-Konto zuzuordnen, sofern Sie dort Mitglied sind. Diese Zuordnung erfolgt, wenn Sie bspw. parallel bei Facebook eingeloggt sind oder auf Ihrem Rechner Facebook-Cookies speichern. Wenn Sie die Erweiterung aktiv nutzen, z. B. den "Gefällt mir"-Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird dies in Ihrem Facebook-Profil angezeigt. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook diese Daten erhält, müssen Sie sich vor dem Besuch der Webseiten des Vermittlers bei Facebook ausloggen bzw. die Facebook-Cookies löschen. Facebook beachtet die Datenschutzbestimmungen des „US Safe Harbor“-Abkommens und ist beim „Safe Harbor“-Programm des US-Handelsministeriums registriert. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.facebook.com/policy.php.

Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, wenden Sie sich an unsere Gemeinde. Darüber hinaus steht Ihnen das Recht zu, sich bei der Datenschutzbehörde als Aufsichtsbehörde beschweren.

Kontakt mit der Gemeinde
Für allgemeine Anfragen oder Kontakte zur Gemeinde nützen Sie bitte die auf der Homepage publizierten Kontaktdaten (Menüpunkt „Kontakt“ oder „Impressum“).

Für Anfragen bzw. Anbringen gem. § 13 AVG verweisen wir auf die Formvorschriften für elektronisches Anbringen der Gemeinde. Diese beschreibt die zulässigen Möglichkeiten, verfahrensbezogene Anträge elektronisch an die Gemeinde zu richten. Die Formvorschrift ist auf der Homepage unter dem Punkt „Impressum“ oder „Elektronisches Anbringen“ veröffentlicht.

Änderungen und Anpassungen der Datenschutzerklärung
Im Zuge der Weiterentwicklung des Internet und dessen Dienste und aufgrund des Einsatzes neuer technischer Möglichkeiten wird es notwendig sein, diese Datenschutzerklärung laufend den Gegebenheiten anzupassen. Änderungen in Bezug auf verwendete Technologien oder Services mit datenschutzrechtlicher Relevanz werden auf dieser Seite rechtzeitig veröffentlicht.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz-Generator der AdSimple® Online-Marketing-Agentur

Unsere Kontaktdaten
Verantwortlich nach DSGVO:
Bürgermeister Ing. Marcus Martschitsch
Stadtgemeinde Hartberg
Hauptplatz 10
8230 Hartberg
gemeinde@hartberg.at

Datenschutzbeauftragter:
Josef Aßmayr, MSc
PSC Public Software & Consulting GmbH
Dr.-Auner-Straße 20, 8074 Raaba
datenschutz@psc.at
www.psc.at

Tel. 0316/673300

Information zur Verarbeitung von gemeinsam Verantwortlichen „Zentrales Personenstandsregister“ gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Hartberg
Verbandsobmann Bgm. Ing. Marcus Martschitsch
Hauptplatz 10
8230 Hartberg
Telefon +43-3332-603-0
E-Mail: marcus.martschitsch@hartberg.at

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Josef Aßmayr, MSc
PSC Public Software & Consulting GmbH
Dr.-Auner-Straße 20, 8074 Raaba
datenschutz@psc.at
www.psc.at

Tel. 0316/673300

Zweck der Datenanwendung:
Ermittlung des Personenstandes und Führung des Zentralen und Lokalen Personen-standsregisters (ZPR) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personen-standsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), sowie Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Partnerschafts- und Sterbeurkunden und Registerauszügen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) sowie die Ausstellung von Personen-standsurkunden und Register-auszügen durch die österreichischen Vertretungs-behörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen sowie zwischenstaatliche Abkommen (in der geltenden Fassung):
Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013; Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV 2013), BGBl.II 2013/324; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988; Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), BGBl. II Nr. 387/1997; Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Ehegesetz, dRGBl. I S 807/1938; Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl. I Nr. 135/2009; IPR-Gesetz, BGBl. Nr. 304/1978; - zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Personenstandsdaten werden 120 Jahre nach dem eingetragenen Sterbedatum des Betroffenen gelöscht.

Kategorien von Empfängern:

Abfragende Behörden nach gesetzlichem Auftrag (§ 47 Abs. 1 PStG 2013); Gerichte, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes (GKG), BGBl. Nr. 343/1970, Körperschaften öffentlichen Rechts und Behörden auf deren Verlangen (§ 47 Abs. 2 PStG 2013); Gerichte (§ 49 PStG 2013); Jugendhilfeträger (§ 48 Abs. 1 PStG 2013); Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Arbeitsmarktservice, nur wenn sich die Daten auf einen Anspruchsberechtigten nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609, oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, beziehen (§ 48 Abs. 3 PStG 2013); Landespolizeidirektionen (§ 48 Abs. 4 PStG 2013); Führerscheinbehörden (§ 48 Abs. 5 PStG 2013); Wählerevidenz (§ 48 Abs. 6 PStG 2013); Passbehörden (§ 48 Abs. 7 PStG 2013); Militärkommanden (§ 48 Abs. 8 PStG 2013); Die mit dem Vollzug des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, betrauten Behörden (§ 48 Abs. 9 PStG 2013); Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen (§ 52 Abs. 1 Z 2 PStG 2013); Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 52 Abs. 1 Z 1 PStG 2013); Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen; Wöchentliches Verzeichnis natürliche und juristische Personen (§ 52 Abs. 3 PStG 2013); Bundesanstalt Statistik Österreich (§ 51 Abs. 1 PStG 2013); Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgesellschaften, eingetragene religiöse Bekenntnis-gemeinschaften (§ 45 Abs. 3 PStG 2013); Behörde bei Vollziehung des Gesetzes vom 25. Mai 1868, wodurch die interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, RGBl. Nr. 49/1868 in der Fassung dRGBl. I S 384/1939; Bundesminister für Finanzen (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Staats-bürgerschaftsevidenzstellen (§ 48 Abs. 11 PStG 2013); Wahleltern und Wahlkinder (§ 52 Abs. 2 PStG 2013); Österreichische Vertretungsbehörden (§ 53 Abs. 4 PStG 2013); Meldebehörden zum Zweck der Verwendung im Zentralen Melderegister (§§ 48 Abs. 12 und 61 Abs. 5 PStG 2013); Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

Auftragsverarbeiter:
Bundesminister für Inneres

Rechte der betroffenen Person:

Ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde (1080 Wien, Wickenburggasse 8, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at) besteht nach Maßgabe des § 24 Abs. 1 DSG,

Das Auskunftsrecht besteht nach Maßgabe des Art. 15 DSGVO iVm den §§ 52 und 58 PStG.

Das Recht auf Berichtung besteht nach Maßgabe des Art. 16 DSGVO iVm § 42 PStG.

Das Recht auf Löschung besteht nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO nur für die Angaben der religiösen Zugehörigkeit.

Ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht besteht.

Letzte Änderung der Datenschutzerklärung am 30.07.2019