Bekanntmachungen

Volksbegehren


Für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

  • "ECHTE Demokratie - Volksbegehren",

  • "Beibehaltung Sommerzeit",

  • "GIS Gebühren NEIN",

  • "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!",

  • "Unabhängige JUSTIZ sichern",

  • "Lieferkettengesetz Volksbegehren" und 

  • "NEHAMMER MUSS WEG"

gilt der Eintragungszeitraum 17. bis 24. April 2023.

Eintragungen können in jeder Gemeinde oder Online vorgenommen werden. Nähere Infos finden Sie in der Datei im Anhang.