Bekanntmachungen
Kundmachungen zu Bauverhandlungen
Volksbegehren
Für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
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"ECHTE Demokratie - Volksbegehren",
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"Beibehaltung Sommerzeit",
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"GIS Gebühren NEIN",
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"BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!",
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"Unabhängige JUSTIZ sichern",
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"Lieferkettengesetz Volksbegehren" und
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"NEHAMMER MUSS WEG"
gilt der Eintragungszeitraum 17. bis 24. April 2023.
Eintragungen können in jeder Gemeinde oder Online vorgenommen werden. Nähere Infos finden Sie in der Datei im Anhang.