Stadtgeschichte

1166 wird Hartberg als forum, als Markt genannt.
Dieser wirtschafts- und verfassungsrechtliche Rang ist eine wichtige Entwicklungsstufe zur Konstituierung einer spätmittelalterlichen „Stadt“, der civitas. Das Stadtrecht erhält Hartberg 1310.
Diese für die Entwicklung Hartbergs wohl wichtigste Urkunde - die „Magna Charta Hartbergensis“ - ist die Grundlage für eine gewisse städtische Autonomie und die Rechte der Bürger und Bürgerinnen.
Um diese verbrieften Rechte muss aber immer wieder gekämpft werden; dies bezeugen verschiedene Dokumente, die hier präsentiert werden:
Gewährung der Mautfreiheit (1330),
Bürgerprivileg (1401),
Bestätigung der Mautfreiheit (1551),
Stadtordnung (um 1600) und
Beschwerde der Hartberger Bürgerschaft (1613).

Weiters zeugen Darstellungen und Interpretationen wichtiger Siegel von der Bedeutung der Stadt und dem Selbstbewusstsein ihrer Bürger.