Heizkostenzuschuss für den Winter 2024/2025
Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2024/2025 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 340,-- für alle Heizungsanlagen angewiesen.
Die Förderaktion beginnt am 07. Oktober 2024 und dauert bis 28. Februar 2025.
Anträge können ab sofort im Rathaus, Meldeamt - Bürgerservice eingebracht werden.
Bitte Nachweise der letzten Pension, unselbständiger Erwerbstätigkeit, Familienbeihilfe, erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Alimentationszahlungen für Kinder, usw. mitbringen.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Antragsteller und eventuelle im Haushalt lebende Personen zumindest seit 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine „Wohnunterstützung“ beziehen.
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
für Einpersonenhaushalte: € 1.572,00
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,00
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind BewohnerInnen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und BezieherInnen der Grundversorgung.
Wer Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.