Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für den Winter 2023/2024

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2023/2024 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 340,-- für alle Heizungsanlagen angewiesen.

Die Förderaktion beginnt am 02. Oktober 2023 und dauert bis 29. Februar 2024.

 Anträge können ab sofort im Rathaus, Meldeamt - Bürgerservice eingebracht werden.

Bitte Nachweise der letzten Pension, unselbständiger Erwerbstätigkeit, Familienbeihilfe, erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Alimentationszahlungen für Kinder, usw. mitbringen.

 Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Antragsteller und eventuelle im Haushalt lebende Personen zumindest seit 1. September 2023 den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.

 Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine „Wohnunterstützung“ beziehen.

 Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:

für Ein-Personen Haushalte                                                                         €   1.392,00

für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften                                        €  2.088,00

für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind   €     418,00

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

 Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind BewohnerInnen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und AsylwerberInnen.

Wer Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.

Erstellt am 7. Dezember 2023 von Fandler Karl