Europawahl 2024

Bei der Europawahl am 09. Juni 2024 sind alle Männer und Frauen wahlberechtigt, die

-           die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,

-           am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet

-           und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben

-           sowie vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sind.

 

Wahlberechtigt sind auch alle jene Männer und Frauen, die

-           die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben,

-           sowie alle Unionsbürger, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen und ihren Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde haben.

 

Wählen können Sie

-           im Wahllokal: In der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes. Werden Sie voraussichtlich nicht im Wahllokal wählen können, so beantragen Sie bitte gleich Ihre Wahlkarte.

-           mit Wahlkarte im Inland: Mit Ihrer Wahlkarte wählen Sie im Inland je nach Wunsch in einem dafür vorgesehenen Wahllokal in Österreich oder portofrei mittels Briefwahl.

-           mit Wahlkarte im Ausland: Mit der Wahlkarte können Sie Ihre Stimme per Briefwahl portofrei abgeben.

 

Der Stichtag für die Europawahl ist der 26. März 2024

Erstellt am 17. April 2024 von Fandler Karl